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Party und Disco – was sagt das Jugendschutzgesetz?

Was ist erlaubt? Was sagt das Jugendschutzgesetz? Foto: © mopsgrafik - Fotolia.com Was ist erlaubt? Was sagt das Jugendschutzgesetz?

Dürfen 15-jährige in die Disco? Was ist eine öffentliche Party? Das Jugendschutzgesetz regelt, wer sich wie lange wo aufhalten darf.

Wer ist eigentlich jugendlich?

Das Jugendschutzgesetz will nicht die Feierlaune verderben, sondern Minderjährige vor Gefahren schützen. Im Sinne des Gesetzes gilt als Jugendlicher, wer noch nicht volljährig, also noch nicht 18 Jahre alt ist, aber älter als 14. Wer unter 14 Jahre alt ist, gilt als Kind.

Was ist öffentlich, was ist privat?

Geschützt werden sollen Jugendliche vor allem, wenn sie sich allein in der Öffentlichkeit bewegen. Dazu zählen öffentliche Partys, Disco-, Kneipen-, oder Cafébesuche, sowie Kino- oder Theateraufführungen und Popkonzerte. Öffentlich ist alles, was allgemein zugänglich ist. Auch ein Club, der nur eine bezahlte Mitgliedschaft verlangt oder bei dem man mit dem Eintrittsgeld die Mitgliedschaft erwirbt, zählt als öffentlicher Veranstalter. 

Nicht öffentlich sind alle privaten Feiern, egal, wie groß sie sind. Ob Konfirmation oder Geburtstag ist egal. Die können auch in einem angemieteten Raum stattfinden, egal ob Kneipe oder Vereinsheim. Wichtig: Es handelt sich um eine geschlossene Gesellschaft, es kann nicht einfach jeder von außen dazu kommen.

Weitere Informationen

Das Jugendschutzgesetz:
www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html

Informationen für Eltern:
www.jugendschutzaktiv.de/allgemein/dok/4.php

Landesstellen für Jugendschutz:
www.jugendschutzlandesstellen.de

Broschüren
Kurze und ausführliche Broschüren und Medien zu allen Themen des Jugendschutzes sowie aktuelle Informationen und Diskussionen bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendschutz
www.bag-jugendschutz.de

Zuständigkeiten vor Ort
Für den Jugendschutz direkt vor Ort ist das Jugendamt Deines Wohnortes zuständig. Die Adresse findet sich im Telefonbuch oder auf der Webseite der Stadt oder Kommune.

Mutti-Zettel: Übertragung der Erziehungsaufgaben als Formular (PDF) zum Download

Party und Disco

Das Jugendschutzgesetz legt nicht fest, wer wann wie lange ausgehen darf. Aber es regelt, wer sich ab bestimmten Zeitpunkten an bestimmten Orten aufhalten darf. Wer unter 16 Jahre alt ist, darf nicht allein auf eine öffentliche Party oder zur Disco gehen. Der gesetzliche Terminus heißt hier „Tanzveranstaltung“. Gehen sie mit ihren Eltern (oder einem Erziehungsberechtigten) dort hin, ist das alles kein Problem. Über-16-Jährige dürfen allein bis 24 Uhr in die Disco. Soll die Party länger dauern, müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte dabei sein.

Ausnahmen gibt es natürlich auch. Findet die Party im Jugendhaus statt (wichtig: der Veranstalter muss anerkannter Träger der Jugendhilfe sein, also keine Privatperson mit vor allem finanziellen Interessen), dürfen auch Kinder unter 14 Jahren bis 22 Uhr und Jugendliche unter 16 Jahren bis 24 Uhr teilnehmen. Auch für sogenannte „Brauchtumspflege“ gelten diese Ausnahmeregelungen, klassischerweise sind dies Karnevalssitzungen und -bälle, bei denen z.B. die Funkenmariechen die Beine schwingen. Ebenso „Tanzveranstaltungen“, die der „künstlerischen Betätigung“ dienen, fallen darunter, das sind z.B. Ballettproben oder –aufführungen.

Die Veranstalter müssen die Einhaltung der Bestimmungen kontrollieren. Daher sollten Jugendliche immer ihren Ausweis (mit Passbild!) dabei haben, wenn sie abends unterwegs sind. Auch eine Bescheinigung der Eltern, dass sie ihrem Kind den Besuch der Veranstaltung erlauben, kann hilfreich sein.

Jugendliche in Kneipen und Gaststätten

Wer Hunger hat muss essen dürfen, wer Durst hat muss trinken dürfen. Deshalb darf  jeder zwischen fünf und 23 Uhr in einer Gaststätte eine Mahlzeit zu sich nehmen. Aus anderen Gründen sind Kneipenbesuche für Jugendliche nicht erlaubt. Wenn sich ein 15-jähriger an seinem Glas Cola festhält, um bei den Skatspielern zu kiebitzen – das ist nicht erlaubt. Über 16 Jahre alte Jugendliche dürfen in der Kneipe ihre Freunde treffen, allerdings nur bis 24 Uhr. Danach ist Schluss. Eine Ausnahme gibt es auch hier: Wer sich auf einer Reise befindet, darf selbstverständlich in einer Gaststätte auf seine Gruppe warten oder auf den nächsten Zug.

Erziehungsberechtigte

All diese Regeln gelten, wenn Kinder und Jugendliche allein unterwegs sind. Sind die Eltern dabei oder „erziehungsberechtigte Personen“, so können sie so lange mitmachen, wie die es ihnen erlauben. Wenn also die große erwachsene Schwester den 17-jährigen mit in die Disco nimmt, ist das o.k. Wenn die Oma den 15-jährigen Enkel mit zum Rammstein-Konzert schleppt, hat der Gesetzgeber auch nichts dagegen. Die Erziehungsberechtigung können die Eltern auch an andere erwachsene Personen übertragen. Ist die 17-jährige Tochter mit einem 21-jährigen jungen Mann zusammen, so können sie ihm für den Besuch der Party die Erziehungsberechtigung übertragen. Dies sollte am besten schriftlich geschehen, damit es bei einer Kontrolle keinen Ärger gibt.

Letzte Änderung amDienstag, 19 August 2014 20:43
Ralf Ruhl

Ralf Ruhl arbeitet als selbstständiger Journalist und Redakteur. Er lebt mit seiner Familie in Göttingen. Seine Kinder haben die Pubertät hinter sich. Und er auch. Glaubt er...

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